Parkkarten für gehbehinderte Personen und OrganisationenParkkarten für gehbehinderte Personen und Organisationen Ab dem 1. März 2006 ist für die Bearbeitung und die Erteilung der Parkkarten zuständig: Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich (Tel. 058 811 33 75) Abt. Sonderbewilligungen Uetlibergstr. 301 8036 Zürich Das neue Gesuchsformular ist samt den entsprechenden Informationen auf der Homepage www.stva.zh.ch publiziert. Die Akzeptanz der alten Karten im Ausland wird unterschiedlich beurteilt. Wünschen Kunden aus diesen Gründen eine neue, so wird die alte ab März 2006 ausgetauscht. Gehbehinderte Personen: Das Gesuch ist schriftlich und begründet, mit dem ärztlichen Zeugnis versehen, dem Strassenverkehrsamt einzureichen. Das 1. Gesuch bedarf zwingend eines ärztlichen Zeugnisses. Für die Erneuerung der Bewilligung kann die Behörde auf das Einverlangen eines Zeugnisses verzichten. Organisationen: Das Gesuch ist schriftlich und begründet mit dem Nachweis des häufigen/regelmässigen Transports erheblich gehbehinderter Personen dem Strassenverkehrsamt einzureichen. Die jährliche Erneuerung der Bewilligung erfordert ein neues Gesuch.
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