Willkommen auf der Website der Gemeinde Rheinau



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau
  • Druck Version
  • PDF

Besuchervisum

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Möchten Sie einen Gast vom Ausland einladen? Bitte beachten Sie die schweizerischen Ausweis- und Visumsvorschriften!

Die zuständige schweizerische Auslandvertretung vom Heimatland entscheidet, ob der Antragsteller eines Visums eine formelle Verpflichtungserklärung benötigt. Wenn ja, händigt sie die Verpflichtungserklärung aus. Der Antragsteller (Ihr Gast) ergänzt das Formular und leitet dieses an die garantierende Person (Sie als Gastgeber/Gastgeberin) weiter. Nachdem Sie Ihren Teil ergänzt und unterzeichnet haben kommen Sie damit bitte zu uns an den Schalter der Einwohnerkontrolle. Die Gemeinde muss abklären, ob Sie als garantierende Person in der Lage sind, den eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Denn mit Ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.-- sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen. Anschliessend wird das Formular an das Migrationsamt weitergeleitet.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Amtliche Stellungnahme der Gemeinde Fr. 30.--
Prüfung durch das Migrationsamt Fr. 30.--

Weitere Informationen zum Visumantrag und das Antragsformular finden Sie auf der Hompage Bundesamt für Migration BFM


zur Übersicht