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Einbürgerungsverfahren

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Rheinau erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer: ordentliche Einbürgerung, erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung. Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen.

 

In der Gemeinde Rheinau ist die Bürgerrechtskommission für Einbürgerungen zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

 

Auf der Homepage des Kantons Zürich finden Sie alle nötigen Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren sowie auch ein Online-Rechner, um herauszufinden, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Das Gesuch für die ordentliche Einbürgerung ist online einzureichen.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.


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