WildschädenWildschäden sind unmittelbar nach der Feststellung der zuständigen Jagdgesellschaft zu melden. Schäden möglichst frühzeitig für die Abschätzung anmelden. Die Besichtigung muss an der stehenden Kultur erfolgen können. Alle Schäden werden von spezialisierten Experten abgeschätzt. Der Schätzer wird in der Regel vom geschädigten Landwirt augeboten. Zuständigkeit Schätzer siehe unter Strickhof.
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