Bau und Umwelt, Tankkontrolle
Zuständiges Amt: Bauamt Was ist bewilligungs- und was meldepflichtig? Link: www.tankanlagen.zh.ch
Die Inhaber von Tankanlagen sind zum einwandfreien Unterhalt ihrer Anlage verpflichtet. Dazu gehören:
Meldepflichtige Tankanlagen unterstehen der Kontrolle in Eigenverantwortung. Das heisst, der Anlageninhaber muss selbstständig durch eine Tankfachfirma sicherstellen, dass seine Anlage dicht und funktionstüchtig bleibt. Das AWEL Sektion Tankanlagen fordert diese Anlageninhaber nicht mehr regelmässig zur Kontrolle auf. Die Kontrolle und die Wartung muss durch den Anlageninhaber regelmässig gewährleistet werden. Das AWEL, Sektion Tankanlagen überprüft die Anlagensicherheit mittels Stichkontrollen. Wir empfehlen eine Fachfirma beizuziehen und die Kontrolle und Sicherstellung des Standes der Technik den Fachfirmen anzuvertrauen.
Weitere Informationen unter: Betrieb & Kontrolle von Tankanlagen | Kanton Zürich (zh.ch)
|