Identitätskarte
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Benötigen Sie eine neue Identitätskarte? Personen die das siebte Altersjahr vollendet haben, müssen das Antragsformular persönlich auf der Gemeindeverwaltung unterschreiben. Bei minderjährigen Antragsstellern benötigen wir das Einverständnis des Erziehungsberechtigten. Für die Bestellung einer neuen ID benötigen wir folgende Unterlagen:
Das Bundesamt für Polizei hat eine Fotomustertafel erarbeitet. Diese ist bei der Einwohnerkontrolle oder auch im Internet auf der Hompage des Bundesamtes für Polizei einsehbar. Anträge, die den Ansprüchen gemäss Fotomustertafel nicht vollumfänglich genügen, werden zurückgewiesen. Sobald Ihr Antrag für einen neuen Pass und/oder eine neue Identitätskarte bewilligt ist, läuft die Lieferfrist. Sie beträgt im Inland maximal 10 Arbeitstage. In den Hauptreisezeiten (vor den Schulferien) können Verzögerungen auftreten. Wir empfehlen deshalb, Ihre Anträge rechtzeitig auf der Gemeindeverwaltung zu stellen. Gültigkeit und Kosten:
Das Porto (zur Zeit Fr. 5.--) wird pro Person und Ausweis zusätzlich erhoben. Kombis (IDK und Pass) können nur noch beim Passbüro des Kantons Zürich beantragt werden. Informationen entnehmen Sie der Homepage
|