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Identitätskarte & Pass

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte? Personen die das siebte Altersjahr vollendet haben, müssen das Antragsformular persönlich auf der Gemeindeverwaltung unterschreiben. Bei minderjährigen Antragsstellern benötigen wir zudem das Einverständnis des Erziehungsberechtigten.

Für die Bestellung einer neuen ID benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ein neues Passfoto von guter Qualität und neutralem Hintergrund (ab Geburt notwendig), Format 35 x 45 mm
  • alte Identitätskarte
  • bei Verlust einen Verlustschein eines Schweizer Polizeipostens


Das Bundesamt für Polizei hat eine Fotomustertafel erarbeitet. Diese ist bei der Einwohnerkontrolle oder auch im Internet auf der Hompage des Bundesamtes für Polizei einsehbar. Anträge, die den Ansprüchen gemäss Fotomustertafel nicht vollumfänglich genügen, werden zurückgewiesen.

Sobald Ihr Antrag für eine neue Identitätskarte bewilligt ist, läuft die Lieferfrist. Sie beträgt im Inland maximal 10 Arbeitstage. In den Hauptreisezeiten (vor den Schulferien) können Verzögerungen auftreten. Wir empfehlen deshalb, Ihre Anträge rechtzeitig auf der Gemeindeverwaltung zu stellen.

Gültigkeit und Kosten:

  • Identitätskarte Erwachsene Fr. 65.00, 10 Jahre gültig
  • Identitätskarte Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre Fr. 30.00, 5 Jahre gültig


Das Porto (zur Zeit Fr. 5.--) wird pro Person und Ausweis zusätzlich erhoben.

Der Pass oder das Kombi (Pass und ID) können nur beim kantonalen Passbüro beantragt werden.
Sämtliche Informationen finden Sie auf der Hompage Schweizerpass.


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