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Strafregisterauszug

Zuständiges Amt:

Strafregisterauszüge sind am Postschalter zu bestellen und zu bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/-in zustellt. Bestellungen nehmen alle rund 2000 vernetzten Poststellen in der ganzen Schweiz während der Geschäftszeiten entgegen.

Zusätzlich bietet das Bundesamt für Justiz ein Online-Bestellverfahren für den Strafregisterauszug via Internet. Im Bestellvorgang kann die Gebühr nach Wahl entweder online mit Postcard, Eurocard/Mastercard und Visa-Karte oder wie bisher über Vorauszahlung mit Einzahlungsschein entrichtet werden.
Seit dem 1. September kann der Strafregisterauszug beim Bundesamt für Justiz als elektronisches, digital signiertes Dokument bezogen werden. Der digital signierte Strafregisterauszug ist dem handunterschriebenen Papierauszug gleichgesetzt.
Wer über eine digitale Signatur verfügt, kann das Bestellformular digital signiert einreichen und erhält den Strafregisterauszug werktags innert drei bis sechs Stunden als elektronischen, digital signierten Auszug zugestellt. Einzelpersonen und Grosskunden, die das Bestellformular von Hand unterschreiben und per Post einschicken, erhalten den elektronischen, digital signierten Auszug in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Am Postschalter dagegen können vorab aus Gründen der Diskretion nach wie vor nur Papierauszüge bestellt werden.
Der Gesuchsteller erhält per E-Mail einen Link zum Herunterladen des Strafregisterauszugs. Er muss lediglich den Link anklicken und das von ihm bei der Bestellung gesetzte Passwort eingeben, um den Auszug zu entschlüsseln und zu beziehen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Datenschutz vollumfänglich gewährleistet ist. Der Auszug in elektronischer Form ist mit einer qualifizierten digitalen Signatur versehen, die dem sicheren Nachweis der Herkunft, der Gültigkeit und der Integrität des PDF-Dokuments dient - nicht zu verwechseln mit einer eingescannten Handunterschrift. Auf der Website des BJ (www.strafregister.admin.ch/validate) kann überprüft werden, ob das Dokument gültig und vertrauenswürdig ist oder ob jemand das Dokument nach der digitalen Unterzeichnung verändert hat.
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