Haupinhalt
Tauchen im Rhein bei der Zollbrücke
Nutzung der Salmenwiese
Wandernde, Touristen, Badende, Tauchende und Andere lieben das Kleinod am Rhein.
Es gelten folgende Regeln:
- Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr
- Veranstaltungen ab 5 Personen sind bewilligungspflichtig 1
- Zugang zum Rhein und zu den Schiffstandplätzen freihalten
- Fahrzeuge auf dem öffentlichen Parkplatz an der Sandackerstrasse 8 parkieren
- Toi Toi WC-Anlage an der Sandackerstrasse benützen
1 Gesuche um Bewilligungen für Tauchgänge sind:
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spätestens 3 Wochen - höchstens jedoch 2 Monate - vor dem geplanten Tauchgang einzureichen an die Gemeindeverwaltung
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Datum und Zeitdauer des Aufenthaltes / Art und Zweck des Anlasses / Anzahl Teilnehmer angeben
1 Gesuche um Bewilligungen für Tauchgänge, welche mit einem öffentlichen Festanlass auf der Salmenwiese kombiniert sind, sind:
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spätestens 4 Wochen - höchstens jedoch 2 Monate - vor dem geplanten Anlass schriftlich einzureichen an den Gemeinderat Rheinau, Schulstrasse 11, 8462 Rheinau
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Datum und Zeitdauer des Aufenthaltes / Art und Zweck des Anlasses / Anzahl Teilnehmer angeben
Die für die Tauchgänge interessante Vertiefung in der Rheinsohle ist ein ideales Refugium für die Fische. Im Winter reduzieren die Fische die Körperfunktion und ziehen sich in die Vertiefung zurück. Im Sommer, bei hohen Wassertemperaturen, gewährleistet die Vertiefung einen Aufenthalt in kühlerem Wasser. Durch intensive oder unsachgemässe Tauchgänge werden die Fische gestört.
Tauchende mit einem Herz für die Natur ...
- verzichten bei Wassertemperaturen über 20 ° C und unter 10 ° C auf den Tauchgang
- respektieren die Rückzugsmöglichkeiten der Fische
- berühren Tiere und Pflanzen nicht
- beachten die Verhaltensregeln der Tauchverbände
- verzichten auf Schulungen
- tauchen nur in Kleingruppen
Danke
Gemeinde Rheinau
Ressort Sicherheit
Salmenwiese, direkt neben der Zollbrücke
8462 Rheinau