Haupinhalt

Generelle Informationen

Urne Öffnungszeiten

Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Parterre der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 11

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Was ist bei der Stellvertretung zu beachten?
  • Jede Stimmberechtigte Person darf zwei beliebige andere Personen an der Urne vertreten.

  • Wer sich vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellervertretung mitgeben.

Brieflich abstimmen

Beachten Sie die Angaben auf dem Stimmausweis.