Haupinhalt
Heimatschein/Aufenthaltsausweis
Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Aufenthaltsausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Den Aufenthaltsausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung Ihres gesetzlichen Wohnsitzes.
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