Haupinhalt
Arbeitslosigkeit nach Rückwanderung
Für die Geltendmachung einer Arbeitslosenentschädigung melden Sie sich beim für Ihren Wohnort zuständigen RAV. Dort erhalten Sie auch Informationen über die speziellen Bestimmungen bei Arbeitslosigkeit nach vollendeter Schulbildung im Ausland.
Name | Telefon | Kontakt |
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RAV Winterthur | 043 259 67 00 | hotline.ravwinterthur@vd.zh.ch |