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Meldestelle für Findeltiere
Alle Finder und Finderinnen von Tieren sind gesetzlich verpflichtet, diesen Fund der kantonalen MeldestelleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. mitzuteilen. Kann ein Tier nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Monaten zurückgeführt werden, erfolgt eine Neuplatzierung beim Finder oder durch ein Tierheim.