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Meldestelle für Findeltiere
Alle Finder und Finderinnen von Tieren sind gesetzlich verpflichtet, diesen Fund der kantonalen Meldestelle mitzuteilen. Kann ein Tier nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Monaten zurückgeführt werden, erfolgt eine Neuplatzierung beim Finder oder durch ein Tierheim.