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Alimentenbevorschussung
Die Bevorschussung erfolgt bis zu einem durch Verordnung festgelegten Höchstbetrag unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des Kindes sowie des nicht verpflichteten Elternteils. Über die Bevorschussung entscheidet die Vormundschaftsbehörde.
Für Abklärung und Vollzug der Bevorschussung wenden Sie sich bitte an die Alimentenhilfe.
Link zum Thema:
https://www.zh.ch/de/bildungsdirektion/amt-fuer-jugend-und-berufsberatung.html
Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrum Breitenstein | 043 258 46 11 | zentrum-breitenstein@ajb.zh.ch |