Haupinhalt
Waffenerwerbsscheine
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann unter www.suisse-epolice.ch heruntergeladen werden und ist ausgefüllt mit folgenden Beilagen an die Gemeindekanzlei einzureichen:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Die Gebühren betragen Fr. 50.--.
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 052 305 40 80 | gemeinde@rheinau.ch |