Haupinhalt

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel im Mehrzweckgebäude an der Poststrasse 32 in Rheinau statt.

Hinweise
Die Akten und das Stimmregister können jeweils 2 Wochen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Anfragen
Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes können bis 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich dem Gemeinderat eingereicht werden.

Initiative
Jeder Stimmberechtigte kann über einen in der Befugnis der Gemeindeversammlung fallenden Gegenstand eine Initiative stellen (§ 146, Gesetz Politische Rechte).

Durchführung / Verfahrensart
Ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten kann eine geheime Abstimmung oder Wahl verlangen.
Ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten kann verlangen, dass über einen Beschluss nachträglich an der Urne abgestimmt wird.
Ist in einer Gemeindeversammlung weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend, kann ein Drittel der Anwesenden zu Beginn der Wahl verlangen, dass diese statt in der Versammlung an der Urne erfolgen soll.

Kontakt

Gemeindekanzlei Rheinau
gemeinde@rheinau.ch

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