Willkommen auf der Website der Gemeinde Rheinau



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau Gemeide Rheinau
  • Druck Version
  • PDF
Hinweis

Resultate
Kanton Zürich, Statistisches Amt
Bund, Bundeskanzlei

kantonales Abstimmungsportal
Kanton Zürich
 
 
Urnenöffnungszeiten

Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr
 
Urnenstandort

Parterre der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 11
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Was ist bei der Stellvertretung zu beachten?
  • Jede Stimmberechtigte Person darf zwei beliebige andere Personen an der Urne vertreten.

  • Wer sich vertreten lassen möchte, muss den Stimmrechtsausweis unterschreiben und ihn der Stellervertretung mitgeben.
 
Brieflich abstimmen

Beachten Sie die Angaben auf dem Stimmausweis.