Haupinhalt

Heimatschein/Aufenthaltsausweis

Der Heimatschein wird von Ihrer Heimatgemeinde ausgestellt. Sie müssen Ihn in der Regel auf der Gemeindeverwaltung hinterlegen, wenn Sie in einer Gemeinde Wohnsitz nehmen, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist.

Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Aufenthaltsausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Den Aufenthaltsausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung Ihres gesetzlichen Wohnsitzes.