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Abmeldung bei Auslandaufenthalten

Die Bestimmungen über die An- bzw. Abmeldung von Schweizerbürgern sind kantonal geregelt. Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über drei Monate ins Ausland begeben will, sollte sich bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde über die einschlägigen Bestimmungen erkundigen.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Abmeldung
Sicherheit, Militär
Anmeldung
Ansprechspersonen: Annen Astrid
zuständig: Einwohnerkontrolle
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