Der Heimatschein gilt innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein als Ausweispapier von Schweizer Bürgern. Mit dem Heimatschein (sogenannte "Schriften") meldet man sich bei der jeweiligen Einwohnerkontrolle zivilrechtlich an.
Jede/r Schweizer Bürger/in kann nur im Besitze eines gültigen Heimatscheines sein. Bei Wohnsitzwechsel ist zu beachten, dass das Ausweispapier umgehend bei der neuen Wohngemeinde wieder deponiert wird.
Sie können den Heimatschein via E-Mail des
Zivilstandsamtes Andelfingen oder über unseren Onlinedienst (siehe unten) bestellen.