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Feuerverbot

25. Juni 2026

Aufgrund der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode, verbunden mit den anhaltend warmen Temperaturen, hat der Kanton Zürich, Abteilung Amt für Landschaft und Natur, ab Freitag, 26. Juni 2026 ab 12:00 Uhr ein Feuer- bzw. Feuerwerksverbot im Wald und auf Flächen in Waldesnähe erlassen.

Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Verboten ist:

  • Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Vom Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden.
  • Im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuerwerk (Raketen, Vulkane usw.) abzufeuern oder Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) zu entfachen.

 

Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Feuerverbot strikte zu befolgen und Widerhandlungen oder verdächtige Situationen (Feuerausbruch, Rauchentwicklung etc.) unverzüglich der Polizei oder der Feuerwehr zu melden (Telefon 117 oder 118).