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Relevante Anpassung infolge Teilrevision des Organisationsreglements
An der Gemeinderatsitzung vom 31. März 2026 hat der Gemeinderat Rheinau unter anderem die Teilrevision des Organisationsreglements vom 30. November 2021 beschlossen.
Für Sie besonders relevant ist die Anpassung von Artikel 30: Neu gilt neben den bisherigen Anschlagkästen beim Central, beim Mehrzweckgebäude und beim Hallenbad auch die Gemeindehomepage als amtliches Publikationsorgan.
Gleichzeitig werden künftig alle amtlichen Publikationen einheitlich jeweils freitags veröffentlicht. Damit möchten wir die Information für Sie übersichtlicher und besser planbar machen. Um sicherstellen zu können, dass Ihnen keine amtliche Publikation entgeht, können Sie die Abo-Dienste auf unserer Homepage (Rheinau Online - Abo-Dienste) abonnieren.
Das überarbeitete Reglement ist per 1. April 2026 in Kraft getreten und kann in der Rechtsammlung auf der Gemeindehomepage eingesehen werden.
Ihre Gemeindeverwaltung
Diese Information wird in der Maiausgabe des Rheinaufalters noch einmal erscheinen.