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Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins

Für den Erwerb von Waffen gelten allgemeine Voraussetzungen:

  • Die erwerbende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie darf nicht entmündigt sein.
  • Sie darf nicht zur Annahme Anlass geben, dass sie mit der Waffe sich selbst oder Dritte gefährdet.
  • Sie darf nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Dies gilt für alle Erwerbs- und Überlassungsarten wie Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft, Miete und Gebrauchsleihe.

Das Gesuch können Sie am Schalter der Sicherheitsabteilung beziehen und ausgefüllt einreichen. Beilagen:

  • Kopie des gültigen Passes oder der gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung: zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt

Gebühren: Die Gebühren richten sich nach dem Anhang 1 der Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition vom 2. Juli 2008. SR 514.541 - Verordnung vom 2. Juli 2008 über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffenverordnung, WV) | FedlexExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Selbstverteidigungssprays: CHF 20.00

Feuerwaffen: CHF 50.00

andere Waffen: CHF 50.00

wesentliche Waffenbestandteile: CHF 20.00

 

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