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Ombudsmann

Der Ombudsmann ist ein vom Kantonsrat gewählter neutraler Mittler zwischen Bürger und Verwaltung. Er setzt sich in erster Linie für den Schutz der Rechte und Interessen von Bürgerinnen und Bürgern ein und ist unbabhängig von Behörden und Verwaltung.

Ausgangspunkt ist die Beschwerde oder das Gesuch von direkt Betroffenen. Es kann sich um eine laufende oder bereits abgeschlossene Angelegenheit handeln. Man kann sich in jedem Stadium eines Verfahrens an den Ombudsmann wenden.