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Veranstaltungen
Planen Sie einen Anlass und sind Sie sich unsicher, ob Sie dafür eine Bewilligung seitens der Gemeinde benötigen? Bei öffentlichen Anlässen sind unter anderem folgende Punkte durch die Gemeinde zu bewilligen:
- Festwirtschaftspatent (Verkauf von Alkohol und Lebensmittel)
- Polizeistundenverlängerung
- Musikalische Unterhaltung Outdoor (Lautsprecher-Anlagen)
- Feuerpolizeiliche Aspekte (Festzelte, Verwendung Flüssiggas, Fluchtwege etc.)
- Verkehrskonzept bei grösseren Anlässen (Parkplätze, Strassensignalisation etc.)
- Temporäre Strassenreklamen
Das Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung soll Ihnen dabei helfen, die notwendigen Schritte einzuleiten. Das Gesuch ist mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung dem Gemeinderat einzureichen.
Bei privaten Anlässen sind zwingend die Bestimmungen der Polizeiverordnung der Gemeinde Rheinau einzuhalten.
Bewilligung von Sport- und Kulturveranstaltungen | Kanton Zürich
Name | |||
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Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung (PDF, 1.53 MB) | Download | 0 | Gesuch zur Bewilligung einer Veranstaltung |
Polizeiverordnung der Gemeinde Rheinau (PDF, 101.16 kB) | Download | 1 | Polizeiverordnung der Gemeinde Rheinau |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 052 305 40 80 | gemeinde@rheinau.ch |