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Aufhebung Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Die seit dem Abend des 8. September 2026 kantonsweit gefallenen Niederschläge und die tieferen Temperaturen führen zu einer markant geringeren Waldbrandgefahr. Damit ist die Voraussetzung für eine Aufhebung des generellen Feuer- bzw. Feuerversverbot im Wald und in Waldesnähe gemäss § 18 Abs. 1 und 2 VVB gegeben.
Aus diesem Grund hat das Amt für Landschaft und Natur mit Verfügung vom 9. September 2026 die Aufhebung des Feuerverbotes im Wald und in Waldesnähe beschlossen. Somit wird das mit Verfügung vom 25. Juni 2026 erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per 10. September 2026 aufgehoben.