Hauptinhalt
Allgemeines Feuerverbot ab 13. Juli 2026
Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Rheinau
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Aufgrund der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode, verbunden mit den anhaltend warmen Temperaturen, hat der Gemeinderat Rheinau
ab Montag, 13. Juli 2026, 12:00 Uhr ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Rheinau erlassen. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Verboten sind:
- Offene Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden (erlaubt sind Elektro- oder Gasgrills)
- Abbrennen von Feuerwerk
- Höhenfeuer
Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Feuerverbot strikte zu befolgen und Widerhandlungen oder verdächtige Situationen (Feuerausbruch, Rauchentwicklung etc.) unverzüglich der Polizei oder der Feuerwehr zu melden (Telefon 117 oder 118).
Gemeinderat Rheinau, 13. Juli 2026