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Inkrafttreten des revidierten Hundegesetzes und der revidierten Hundeverordnung per 1. Juni 2025

23. Mai 2025

Das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung treten am 1. Juni 2025 in Kraft. Die Neuerungen vereinheitlichen die Ausbildungspflicht für Hundehaltende und verbessern gleichzeitig die Ausbildungsqualität. Ziel ist es, den sicheren Umgang zwischen Mensch und Hund im dichtbesiedelten Kanton Zürich zu fördern.

Die Revision bringt für Hundehaltende und Hundetrainerinnen und -trainer drei wesentliche Änderungen mit sich:

  • Theoriekurs für neue Hundehaltende und Wiedereinsteigende
  • Praktische Ausbildung für Hundehaltende
  • Anforderungen für Hundetrainerinnen und -trainer

Nähere Informationen können auf der Homepage des Veterinäramts des Kantons Zürichs Hunde | Kanton Zürich bezogen werden.

Zudem liegen auf der Gemeindeverwaltung kostenlose Broschüren (Herausgeber Veterinäramt des Kantons Zürichs) mit den wichtigsten Informationen auf.

 

Diese Information wird im nächsten Rheinaufalter ebenfalls erscheinen.