Wegzug
Mit eUmzugZH können Sie Ihren Wegzug aus unserer Gemeinde in eine andere Gemeinde des Kantons Zürich melden.
Bei einem Wegzug in eine Gemeinde eines anderen Kantons können Sie nur die Wegzugsmeldung mit eUmzugCH durchführen. Sie müssen anschliessend den Zuzug gemäss der Vorgaben Ihrer neuen Wohngemeinde abschliessen. Aktionen
Verantwortliche Person: Astrid Annen Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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