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19.05.2024 09:56:58
Wochenaufenthaltsausweis
Zuständiges Amt:
Einwohnerkontrolle
Für eine Nebenniederlassung (Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde) benötigen Sie einen Wochenaufenthaltsausweis. Dieser wird Ihnen auf der Gemeindekanzlei am gesetzlichen Wohnort ausgestellt.
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