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14.05.2024 20:09:10


Meldestelle für Findeltiere


Die Meldestelle hat zum Zweck, die Rückführquote gefundener Tiere durch eine zentrale Bearbeitung der Meldungen zu erhöhen.

Alle Finder und Finderinnen von Tieren sind gesetzlich verpflichtet, diesen Fund der kantonalen Meldestelle mitzuteilen. Kann ein Tier nicht innert der gesetzlichen Frist von zwei Monaten zurückgeführt werden, erfolgt eine Neuplatzierung beim Finder oder durch ein Tierheim.

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