Korrigenda Beitrag im RheinaufalterKorrigenda Im Rheinaufalter Mai 2024 hat sich auf Seite 3 ein Fehler eingeschlichen: Die Kantonspolizei hat auf Antrag der Gemeinde ein beidseitiges Parkverbot, und nicht ein beidseitiges Fahrverbot, erlassen. Wir entschuldigen das Missverständnis. Gemeindeverwaltung Rheinau Datum der Neuigkeit 6. Mai 2024
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