Haupinhalt
Korrigenda Beitrag im Rheinaufalter
Korrigenda
Im Rheinaufalter Mai 2024 hat sich auf Seite 3 ein Fehler eingeschlichen:
Die Kantonspolizei hat auf Antrag der Gemeinde ein beidseitiges Parkverbot, und nicht ein beidseitiges Fahrverbot, erlassen.
Wir entschuldigen das Missverständnis.
Gemeindeverwaltung Rheinau