Haupinhalt

Korrigenda Beitrag im Rheinaufalter

6. Mai 2024

Korrigenda

Im Rheinaufalter Mai 2024 hat sich auf Seite 3 ein Fehler eingeschlichen:

Die Kantonspolizei hat auf Antrag der Gemeinde ein beidseitiges Parkverbot, und nicht ein beidseitiges Fahrverbot, erlassen.

Wir entschuldigen das Missverständnis.

Gemeindeverwaltung Rheinau