https://www.rheinau.ch/de/politik/sitzung/?action=showevent&event_id=52876
29.03.2024 13:13:32


Gemeindeversammlung
15.12.2005
20:00 Uhr

Ort:
Saal im Mehrzweckgebäude
Poststrasse 32
8462 Rheinau
Organisator:
Gemeinde
Kontakt:
Gemeindeverwaltung
E-Mail:
gemeinde@rheinau.ch
Voraussetzungen:
Die Akten und das Stimmregister können ab Mittwoch, 1. Dezember 2005 auf der Gemeindeversammlung eingesehen werden.

Anfragen im Sinne von Art. 51 des Gemeindegesetzes können bis 10 Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich dem Gemeinderat eingereicht werden. An der Gemeindeversammlung wird die Anfrage durch die Behörde beantwortet, eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.

Initiativen im Sinne von Art. 50 des Gemeindegesetzes sind dem Gemeinderat mit Titel, Wortlaut, Begründung, vorbehaltsloser Rückzugsklausel, Name und Adresse des Initianten oder Komitees einzureichen.

Nach Prüfung durch den Gemeinderat wird die Initiative der nächsten Gemeindeversammlung vorgelegt. Wird die Initiative weniger als einen Monat vor einer Gemeindeversammlung eingereicht, wird sie an der übernächsten Versammlung behandelt.


20.00 Uhr, Bürgergemeindeversammlung

20.15 Uhr, Gemeindeversammlung

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