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18.04.2024 04:22:33


Hinweis

Resultate
Kanton Zürich, Statistisches Amt
Bund, Bundeskanzlei

kantonales Abstimmungsportal
Kanton Zürich
 
Kontakt

gemeinde@rheinau.ch
 
Urnenöffnungszeiten

Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr
 
Urnenstandort

Parterre der Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 11
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Was ist bei der Stellvertretung zu beachten?

 
Brieflich abstimmen

Beachten Sie die Angaben auf dem Stimmausweis.