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09.09.2010 13:31:35
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| Urnenstandort | Mehrzweckraum Alterswohnungen, Poststrasse 25 |
| Urnen Öffnungszeiten | Samstag 19.30 - 20.30 Uhr Sonntag 10.00 - 11.00 Uhr |
| Hinweis | Resultate Kanton Zürich, Statistisches Amt Bund, Bundeskanzlei Abstimmungsvorlagen Kanton Zürich und Bund, Abstimmungsvorlagen |
| Bedingungen / Voraussetzungen | Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Was ist bei der Stellvertretung zu beachten?
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| Brieflich abstimmen | Beachten Sie die Angaben auf dem Stimmausweis. |
| Kontakt | gemeinde@rheinau.ch |