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Verlust des Passes

Verlieren Sie Ihren Pass oder wird er Ihnen gestohlen, so müssen Sie dies unverzüglich einer Polizeidienststelle angezeigen. Hierauf können Sie die Ausstellung eines neuen Passes beantragen.

Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, so müssen Sie ihn annulieren lassen und dürfen ihn nicht wieder gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Pass
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