Pass verlängern oder ändern |
Ein Schweizer Pass ist maximal 10 Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Pass ändern Stimmen die Angaben in Ihrem Pass nicht mehr (z.B. infolge Heirat, Scheidung, Namensänderung), so müssen Sie beim Passbüro des Kantons Zürich (Auslandschweizer bei der zuständigen schweizerischen konsularischen Vertretung) einen neuen Pass beantragen. Kindereintrag Kindereinträge im elterlichen Pass sind nicht möglich. |
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