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AHV-Zweigstelle: Gemeinde

AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) besteht aus einer Versicherung für pensionierte
Personen sowie eine für Hinterlassene (Witten, Wittwer und Waisen)

Beiträge
Die AHV wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie von Bund und Kantonen finanziert. Der Beitragssatz beträgt 8.4%. 4.2% des Lohnes wird der
Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer für die AHV abgezogen, 4.2% des Lohnes zahlt der Arbeitgeber. Es
ist wichtig, die AHV-Beiträge lückenlos zu zahlen. Fehlende Beitragsjahre führen zu einer Kürzung der
Rente.

Altersrenten
Altersrenten erhalten Frauen ab 63 Jahren (bzw. ab 2005 mit 64 Jahren), Männer ab 65 Jahren. Die
Minimalrente beträgt zur Zeit Fr. 1030.- pro Monat, die Maximalrente Fr. 2060.-. Die Höhe der Rente
hängt von den geleisteten Beiträgen ab.

Hinterlassenrenten
Neben den Altersrenten werden Zusatzrenten, Kinderrenten, Waisenrenten, Witwenrenten, Witwerrenten und
Hilflosenentschädigungen ausgerichtet.

Ausgleichskassen
Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Sie führen für jede versicherte
Person ein individuelles Konto, wo alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahr eingetragen sind. Die
Ausgleichskasse ist die Anlaufstelle für alle Auskünfte zur AHV. Detaillierte Informationen finden Sie
auf der AHV-Website.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: AHV Zweigstelle
zuständig: AHV-Zweigstelle
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