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Abmelden bei der Gemeinde

Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich oder via Online-Schalter bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangschein).
Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Abmeldung
Heimatschein
Ansprechspersonen: Annen Astrid
zuständig: Einwohnerkontrolle
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