https://www.rheinau.ch/de/dienstemain/lebenslagen/?lebensthema_id=2613
25.04.2024 11:10:54
Abmelden bei der Gemeinde | |
Beim Wegzug aus unserer Gemeinde müssen Sie sich persönlich oder via Online-Schalter bei der Gemeindeverwaltung abmelden. Mitzubringen ist der Niederlassungsausweis (Meldebestätigung/Schriftenempfangschein). Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis sowie den Pass mitbringen. | |
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung Heimatschein |
Ansprechspersonen: | Annen Astrid |
zuständig: | Einwohnerkontrolle |
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