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29.03.2024 10:44:01
Polizeistundenverlängerung
Zuständiges Amt:
Gemeindekanzlei
Gastwirtschaften sind von 24 Uhr bis 5 Uhr geschlossen zu halten.
Vorübergehende Ausnahmen werden nach den örtlichen Bedürfnissen bewilligt.
(Gastgewerbegesetz)
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