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Beglaubigungen

Im Kanton Zürich ist für Beglaubigungen von Unterschriften, Dokumenten usw. entweder das Betreibungs- und Gemeindeammannamt oder das Notariat zuständig. Für die Beglaubigung einer Unterschrift muss der Gesuchsteller persönlich erscheinen und sich durch einen amtlichen Ausweis ausweisen (Reisepass oder Identitätskarte). Die Gemeinde Rheinau verfügt weder über ein Betreibungsamt, noch ein Notariat. Für Beglaubigungen wenden Sie sich daher bitte direkt an das entsprechende Amt.
- Notariat Feuerthalen (Trüllergasse 6, 8245 Feuerthalen / 052 633 49 50 / feuerthalen@notariate.zh.ch)
oder
- Betreibungsamt Andelfingen (Schlossgasse 14, 8450 Andelfingen / 052 317 07 71 / info@betreibungsamt-andelfingen.ch)

Falls Ihr Dokument fürs Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch die Staatskanzlei. Dies ist eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Funktionsträgers des Notariates sowie der Eigenschaft, in welcher er gehandelt hat, und der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Die Apostille ist dabei eine besondere Art der Überbeglaubigung: Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularischen Vertretung akzeptiert wird.
Apostillen wie auch Überbeglaubigungen sind bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich erhältlich.