Arbeitgebende die ausländische Arbeitnehmende beschäftigen (Ausweis B) können sich über Tarife und Abrechnungsabläufe beim Kantonalen Steueramt Zürich, Abt. Quellensteuer (Tel. 043 259 37 15) informieren.
Arbeitgebende sind verpflichtet allen ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Gemeinde, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, Quellensteuer abzuziehen, unabhängig vom Arbeitsort.
Die Abrechnung erfolgt über das Kantonale Steueramt Zürich, Abt. für Quellensteuer, Beckenhofstrasse 23, 8090 Zürich.
Über die richtige Tarifeinstufung informiert Sie gerne das
Gemeindesteueramt oder Sie können die Angaben der Hompage des
Kantonalen Steueramtes entnehmen. Formulare für die Quellensteuerabrechnung finden Sie ebenfalls auf der Hompage
des Kantonales Steueramtes.