Steuern, Grundstückgewinnsteuer
Zuständiges Amt: Finanzen und Steuern Erwägen Sie den Verkauf einer Liegenschaft? Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über die bei Handänderungen von Liegenschaften anfallenden Grundsteuern. Die gesetzlichen Grundlagen für die Steuererhebung finden Sie ab § 205 ff des Kantonalen Steuergesetzes. Abrufbar unter der Hompage des Kantonalen Steueramtes (->Steuergesetze und Ausführungserlasse -> Steuergesetz StG)
|