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26.04.2024 21:44:29
Sozialhilfe
Zuständiges Amt:
Sozialhilfesekretariat
Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden.
Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken
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