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29.03.2024 15:58:42


AHV Zweigstelle

Zuständiges Amt: AHV-Zweigstelle

Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungfragen Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende, als Selbständigerwerbende oder als Nichterwerbstätige, nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen, resp. diese direkt von der Hompage der SVA herunterladen.

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgelichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft


Um später keine Beitragslücken zu haben, achten Sie auf eine lückenlose Einzahlung der Beiträge. Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Rente eine frühzeitige Anmeldung, ca. 6 Monate für der Pensionierung, erforderlich ist.

 

Möchten Sie ein Unternehmen gründen? Dann verweisen wir Sie gerne auf die Seite www.gruenden.ch.

 

Links zum Thema:
AHV/IV Schweiz
Sozialversicherungsanstalt Zürich


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