Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Zusatzleistungen aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation.
Das Anmeldeformular und die Merkblätter zu Ergänzungsleistungen und Beihilfen händigen wir Ihnen gerne auf Verlangen am Schalter der Gemeindeverwaltung aus oder Sie downloaden diese unter folgendem Link
www.svazurich.ch Links zum Thema:
Internetseite der AHV/IV Institutionen eidgenössische Gesetze