Paritätische Schlichtungsbehörde in Miet- und PachtsachenDie Paritätische Schlichtungsbehörde ist zuständig für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Miet- und Pachtverhältnissen für Liegenschaften im Bezirk Andelfingen. Sie führt vor einem Gerichtsverfahren obligatorisch eine unentgeltliche Schlichtungsverhandlung durch und fällt in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen auch einen Entscheid. Namentlich ist die Schlichtungsbehörde auch zuständig für Verfahren über Hinterlegung von Mietzinsen, Anfechtungen von Kündigungen und Erstreckungsbegehren, Anfechtungen von Mietzinserhöhungen, Anfechtungen des Anfangsmietzinses und Begehren um Mietzinssenkung. Unentgeliticher Beratungsdienst: zuständige Schlichterin: Dr. jur. Marianne Schaub-Hristic Schaub Etter Hochl Rechtsanwälte Stadthausstr. 14 8401 Winterthur Telefon 052 202 62 07 Fax 052 202 62 08 Mail: schaub@sehlaw.ch www.sehlaw.ch
|