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03.05.2024 19:00:59
Was ist bewilligungs- und was meldepflichtig?
Grundsätzlich ist, gemäss Art. 22 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991, das Lagern von wassergefährdenden Flüssigkeiten bewilligungspflichtig.
Link: www.tankanlagen.zh.ch
Die Inhaber von Tankanlagen sind zum einwandfreien Unterhalt ihrer Anlage verpflichtet. Dazu gehören:
Meldepflichtige Tankanlagen unterstehen der Kontrolle in Eigenverantwortung. Das heisst, der Anlageninhaber muss selbstständig durch eine Tankfachfirma sicherstellen, dass seine Anlage dicht und funktionstüchtig bleibt. Das AWEL Sektion Tankanlagen fordert diese Anlageninhaber nicht mehr regelmässig zur Kontrolle auf. Die Kontrolle und die Wartung muss durch den Anlageninhaber regelmässig gewährleistet werden. Das AWEL, Sektion Tankanlagen überprüft die Anlagensicherheit mittels Stichkontrollen. Wir empfehlen eine Fachfirma beizuziehen und die Kontrolle und Sicherstellung des Standes der Technik den Fachfirmen anzuvertrauen.
Weitere Informationen unter: Betrieb & Kontrolle von Tankanlagen | Kanton Zürich (zh.ch)
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