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28.03.2024 16:54:48


Steuern

Zuständiges Amt: Finanzen und Steuern

Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern, Grundsteuern und Erbschaftssteuern.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte noch innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns. Fristerstreckungen sind möglich bis längstens 30. November des Steuerjahres.

Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend und vermeiden zudem das Risiko von Zinsnachbelastungen zufolge verspäteter Zahlungen. Dafür danken wir Ihnen bestens.

Weitere Infomationen sowie ein Steuerberechnungsmodul entnehmen Sie bitte der Hompage des Kantonalen Steueramtes.

Für Fragen im Zusammenhang mit Erbschafts- und Schenkungssteuern wenden Sie sich bitte direkt an das Kantonale Steueramt.

 

QUELLENSTEUER

Arbeitgebende die ausländische Arbeitnehmende beschäftigen (Ausweis B) können sich über Tarife und Abrechnungsabläufe beim Kantonalen Steueramt Zürich, Abt. Quellensteuer (Tel. 043 259 37 15) informieren.

Arbeitgebende sind verpflichtet allen ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz oder Aufenthalt in der Gemeinde, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, Quellensteuer abzuziehen, unabhängig vom Arbeitsort.

Die Abrechnung erfolgt über das Kantonale Steueramt Zürich, Abt. für Quellensteuer, Beckenhofstrasse 23, 8090 Zürich.

Über die richtige Tarifeinstufung informiert Sie gerne das Gemeindesteueramt oder Sie können die Angaben der Hompage des Kantonalen Steueramtes entnehmen. Formulare für die Quellensteuerabrechnung finden Sie ebenfalls auf der Hompage des Kantonales Steueramtes.

 

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